Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2015/073  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
16.03.2015 
8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2015-02-27 Hasenkrug 3FNÄ_utm_Entwurf_07012015  
2015-02-27 Hasenkrug_Baulückenerfassung _27022015  
2015-02-27 Begruendung Hasenkrug 3FNÄ_07012015 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Nach Abwägung der Stellungnahmen ist der Bauleitplan von der Gemeindevertretung zu beschließen. Gleichzeitig ist die Begründung durch Beschluss der Gemeindevertretung zu billigen.


Beschlussvorschlag:

Abschließender Beschluss über

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

der Gemeinde Hasenkrug

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

    der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“.
 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Planzeichnung

Baulückenkataster

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-02-27 Hasenkrug 3FNÄ_utm_Entwurf_07012015 (1799 KB)      
Anlage 2 2 2015-02-27 Hasenkrug_Baulückenerfassung _27022015 (498 KB)      
Anlage 3 3 2015-02-27 Begruendung Hasenkrug 3FNÄ_07012015 (2265 KB) PDF-Dokument (2539 KB)    
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