Vorlage - VO/01/2015/063
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Zur
Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 20.04.2015 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
IHK Lübeck | Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen. | Keine Abwägung nötig. | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | Keine Abwägung nötig. | |
Az.: | Forstbehörde Über online-Kreis Segeberg | Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig |
Az.: | Gemeinde Brokstedt (Amt Kellinghusen) Über online-Kreis Segeberg | Aus Sicht der Nachbargemeinde Brokstedt bestehen keine Bedenken | Keine Abwägung nötig |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg Kreisplanung | Fachabteilung: Tiefbau Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig |
Fachabteilung: Bauaufsicht: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Kreisplanung: Keine Anregung | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Denkmalschutz: Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Naturschutz und Landschaftspflege: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Wasser – Boden – Abfall: SG Abwasser:
Die Schmutzwasserbeseitigung für das überplante Gebiet ist derzeit nicht sichergestellt. Im Erhebungsjahr 2013 waren an den Klärteich Armstedt 403 Einwohner (EZ) + 69 EW aus Gewerbe = 472 EW gesamt, angeschlossen. Der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser liegt eine Planung des Klärteiches von 39 Einwohnern (EZ) + 80 EW aus Gewerbe (EGW) = 470 EW zugrunde. An den Klärteich sind mehr EW angeschlossen als erlaubt. Die Klärteichanlage ist zu ertüchtigen. Hinweis: Ist eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich hat sich dies an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. |
Die Abwasserfrage wird im Verfahren abschließend geklärt werden. Aussagen über die notwendige ausreichend Erschließung und Entsorgung werden in die Begründung integriert werden.
Eine Versickerungsmöglichkeit wird geprüft, der Hinweis würde bei der bestehenden Möglichkeit in die Begründung übernommen werden. | ||
Fachabteilung: Wasser – Boden – Abfall: SG Gewässer Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Wasser – Boden – Abfall: SG Boden: Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Wasser – Boden – Abfall: SG Grundwasser: Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Umweltmedizin und Seuchenhygiene: Keine Bedenken | Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Sozialplanung: Keine Stellungnahme
| Keine Abwägung nötig | ||
Fachabteilung: Verkehrsordnung: Keine Stellungnahme
| Keine Abwägung nötig | ||
Armstedt-Bplan1-Änd1 | Archäologisches Landesamt | Wir können derzeit keine Auswirkungen auf Archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.
Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Schleswig-Holstein: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.
Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Für Fragen stehen wir (Archäolosgisches Landesamt) Ihnen (Gemeinde Armstedt) gerne zur Verfügung.
| Die Begründung wird um die gegebenen Hinweise ergänzt. |
Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf | Die Belange des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe-Wiemersdorf werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle „WBS Mittleres Störgebiet“ unter den Wasser- und Bodenverbänden beim GPV Großenaspe-Wiemersdorf. | Wird zur Kenntnis genommen. | |
Schleswig-Holstein Netz AG | Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen oben genannte Änderung und Ergänzung. Wir bitten um rechtzeitige Beteiligung an den Erschließungsplanungen, um für die örtliche Versorgung mit Gas und elektrischer Energie entsprechende Leitungslegungen vorbereiten zu können. | Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: