Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2015/063  

Betreff: Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TÖB zur 1. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Verlängerung der Straße Am Würen"

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
20.04.2015 
8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Zur

Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 20.04.2015 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

10.03.2015

IHK Lübeck

Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen.

Keine Abwägung nötig.

11.03.2015

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche.

Keine Abwägung nötig.

Az.:

Forstbehörde

Über online-Kreis Segeberg

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Az.:

Gemeinde Brokstedt (Amt Kellinghusen)

Über online-Kreis Segeberg

Aus Sicht der Nachbargemeinde Brokstedt bestehen keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

20.03.2015

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Kreisplanung

Fachabteilung:

Tiefbau

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Bauaufsicht:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Vorbeugender Brandschutz

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Kreisplanung:

Keine Anregung

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Denkmalschutz:

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Naturschutz und Landschaftspflege:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Wasser – Boden – Abfall:

SG Abwasser:

 

Die Schmutzwasserbeseitigung für das überplante Gebiet ist derzeit nicht sichergestellt. Im Erhebungsjahr 2013 waren an den Klärteich Armstedt 403 Einwohner (EZ) + 69 EW aus Gewerbe = 472 EW gesamt, angeschlossen. Der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser liegt eine Planung des Klärteiches von 39 Einwohnern (EZ) + 80 EW aus Gewerbe (EGW) = 470 EW zugrunde. An den Klärteich sind mehr EW angeschlossen als erlaubt. Die Klärteichanlage ist zu ertüchtigen.

Hinweis: Ist eine Versickerung des Niederschlagswassers möglich hat sich dies an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren.

 

 

 

 

Die Abwasserfrage wird im Verfahren abschließend geklärt werden. Aussagen über die notwendige ausreichend Erschließung und Entsorgung werden in die Begründung integriert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Versickerungsmöglichkeit wird geprüft, der Hinweis würde  bei der bestehenden Möglichkeit in die Begründung übernommen werden.

Fachabteilung:

Wasser – Boden – Abfall:

SG Gewässer

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Wasser – Boden – Abfall:

SG Boden:

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Wasser – Boden – Abfall:

SG Grundwasser:

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Umweltmedizin und Seuchenhygiene:

Keine Bedenken

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Sozialplanung:

Keine Stellungnahme

 

Keine Abwägung nötig

Fachabteilung:

Verkehrsordnung:

Keine Stellungnahme

 

Keine Abwägung nötig

02.03.2015

Armstedt-Bplan1-Änd1

Archäologisches Landesamt

Wir können derzeit keine Auswirkungen auf Archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Schleswig-Holstein:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Für Fragen stehen wir (Archäolosgisches Landesamt) Ihnen (Gemeinde Armstedt) gerne zur Verfügung.

 

Die Begründung wird um die gegebenen Hinweise ergänzt.

18.03.2015

Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf

Die Belange des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe-Wiemersdorf werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle „WBS Mittleres Störgebiet“ unter den Wasser- und Bodenverbänden beim GPV Großenaspe-Wiemersdorf.

Wird zur Kenntnis genommen.

18.03.2015

Schleswig-Holstein Netz AG

Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen oben genannte Änderung und Ergänzung.

Wir bitten um rechtzeitige Beteiligung an den Erschließungsplanungen, um für die örtliche Versorgung mit Gas und elektrischer Energie entsprechende Leitungslegungen vorbereiten zu können.

Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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