Vorlage - VO/20/2015/086
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der/die Amtsvorsteher/in jährlich einen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen dem Amtsausschuss zu
Beschlussvorschlag:
Die Amtsausschussmitglieder stimmen der Annahme von Spenden gemäß anliegender Aufstellung für das Kalenderjahr 2014 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Spendenübersicht 2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenübersicht 2014 Jugendwehr (8224 KB) | (52 KB) |