Vorlage - VO/10/2015/063
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur
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Aufstellung der „Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"“ |
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wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek am wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az.: | Forstbehörde (über online Beteiligungsverfahren des Kreises Segeberg) | Keine Bedenken – waldrechtliche Belange sind nicht betroffen | Keine Abwägung erforderlich |
Az.: | WZV Bad Segeberg (über online Beteiligungsverfahren des Kreises Segeberg) | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
Az.: 302 | Nachbargemeinden Arpsdorf und Padenstedt(über online Beteiligungsverfahren des Kreises Segeberg) Und über Brief
| Keine Bedenken und Anregungen der Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt | Keine Abwägung erforderlich |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg Fachabteilung: Tiefbau | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Bauaufsicht | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Vorbeugender Brandschutz | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Kreisplanung | Keine Anregung | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Denkmalschutz | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Naturschutz und Landschaftspflege | Die vorhandenen Gebäude stellen potentielle Quartiere für gebäudebewohnende Arten dar, für die ggf. besondere Schutzbestimmungen nach dem Naturschutzrecht gelten. Die Belange des Artenschutzes sind bei der Realisierung der Nutzungsänderung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auf die Verbote des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz verwiesen. Insbesondere wird auf das Tötungsverbot hingewiesen. Die Ausführungen des Artenschutzes sollten daher präzisiert werden. Unklar ist, wer wann welche Kartierungen/Begehungen mit welcher Qualifikation vorgenommen hat. Die artenschutzrechtlichen Aussagen sollten durch eindeutigere Aussagen belegt werden. Auf die Strafvorschriften gemäß § 71 Bundesnaturschutzgesetz Abs. 2 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
| In der Begründung befinden sich bereits Aussagen zum Artenschutz. Ergänzungen hierzu sind nicht notwendig.
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Kreis Segeberg Fachabteilung: Wasser – Boden – Abfall | SG Abwasser: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht –Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich | |
SG Gewässer: Östlich an der beplanten Fläche verläuft das Gewässer Nr. H& „Hirtenbach“, für dessen Erfüllung der Unterhaltungspflicht der Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf zuständig ist. Obschon der Satzungsentwurf keine konkreten Betroffenheiten des Gewässers oder der Aufgaben des Verbandes darstellt, empfehle ich dem Vorhabenträger vorsorglich auf Restriktionen in der Satzung des Verbandes, hier insbesondere § 6, hinzuweisen. Die aktuelle Satzung des Verbandes ist hier einsehbar: http://www.wbv-brokstedt.de/res/docs/pdf/Satzung%20GPV.pdf | Der Hinweis auf § 6 der Satzung des Gewässerpflegeverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um diesen Hinweis ergänzt.
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SG Boden: Das geplante Bauvorhaben betrifft ein Grundstück, auf dem eine Stellmacherei betrieben wurde. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen verunreinigte Bodenbereiche gefunden werden, ist die UBB SE umgehend zu informieren. Der verunreinigte Boden ist fachgerecht auszubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Ausbau belasteter Böden ist durch ein fachlich geeignetes Büro zu begleiten und zu überwachen. | Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
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SG Grundwasser: Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | ||
Kreis Segeberg Fachabteilung: Umweltmedizin und Seuchenhygiene | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Sozialplanung
| Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich | |
Kreis Segeberg Fachabteilung: Verkehrsordnung
| Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich | |
Az. 123 | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche | Keine Abwägung erforderlich |
| Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf (Frau Koop) | Die Belange des Gewässerpflegeverbandes Großenaspe-Wiemersdorf werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle „WBV Mittleres Störgebiet“ unter den Wasser- und Bodenverbänden beim GPV Großenaspe-Wiemersdorf.
| Der Hinweis auf § 6 der Satzung des Gewässerpflegeverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um diesen Hinweis ergänzt.
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Az. 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) | Zu den mir vorgelegten Planungsunterlagen habe ich aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken. Bei Planänderung und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | Wird zur Kenntnis genommen. |
Ergänzungssatzung Hardebek – SE | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Wir können zurzeit keine Auswirkung auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich sind hier gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12.01.2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
| Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
VII 414-553.71-60-033 | Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie | Gegen die Ergänzungssatzung der Gemeinde Hardebek bestehen ind verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:
| Bauliche Veränderungen an der Landesstraße sind nicht vorgesehen.
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| Die Anbauverbotszone wird nachrichtlich in die Planung übernommen. | ||
| Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt. Weitere Zufahrten sind nicht vorgesehen.
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| Die Ortsdurchfahrtsgrenze wird nachrichtlich in die Planung übernommen.
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| Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Siehe hierzu auch die Aussagen in der Begründung.
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Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Holger Oehmke
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: