Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2015/066  

Betreff: Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 1. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 1. der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Verlängerung der Straße Am Würen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
20.04.2015 
8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

für die 1. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 1. der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen

 

 

Beschluss: der Gemeindevertretung Armstedt am 20.04.2015

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.02.2015 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern. Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom Kreis Segeberg (Produkt Naturschutz, Produkt Gewässer und Landschaft ,Produkt Abwasser- und Abfallüberwachung, sowie dem Produkt Umweltmedizin und Seuchenhygiene) abgegeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt hat am 20.04.2015 wie folgt beschlossen:

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden. Entsprechende Informationen sind dem festgestellten Landschaftsplan (wenn vorhanden) der Gemeinde Armstedt und den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen. Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Keine

 

 

ACHTUNG, evtl. / wahrscheinlich noch zu überarbeiten!!!!! Die Frist läuft erst ENDE März 2015 ab

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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