Vorlage - VO/10/2015/066
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschlussbeschluss über |
die Aufstellung einer Klarstellungssatzung |
i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"“ |
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nach § 34,4 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der Klarstellungssatzung der Gemeinde Hardebek i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hardebek am 07.04.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP | ||
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b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 07.04.2015, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 34,4 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Hardebek
die Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Holger Oehmke
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: