Vorlage - VO/11/2012/010
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Sachverhalt:
1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 8 Teil II der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet Südöstliche Ortslage für die Bereiche: nördliche Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südliche Dorfstraße innerhalb der OD, westlicher Lohweg; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil II der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet Südöstliche Ortslage für die Bereiche: nördliche Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südliche Dorfstraße innerhalb der OD, westlicher Lohweg; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne, des Textes Teil B und der Begründung
- werden mit der resultierenden Änderungen aus der Abwägung und der Einbeziehung der Dorfstraße 2+ 4 gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
B. Aszmoneit, W. Fischedick, D. Aszmoneit, C. Johannsen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: