Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2015/228  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
hier: 18. Änderung F-Plan (Waldkindergarten) Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
01.06.2015 
8. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Fläche für den Waldkindergarten ist planungsrechtlich im Flächennutzungsplan noch nicht erfasst. Dies muss nachgeholt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

bei Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Waldkindergarten“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Legalisierung des vorhandenen Waldkindergartengeländes

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bitte hier entsprechend eintragen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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