Vorlage - VO/11/2012/011
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Sachverhalt:
Für das Gebiet zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16
b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4
soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 aufgehoben werden.
Das Ziel einer besseren Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Windenergieanlagen ist mit der Neugenehmigung gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG vom 10.07.2012 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erreicht und muss nicht mehr zwingend mit einen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.
Beschlussvorschlag:
1. Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug
für das Gebiet zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16
b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4.
2. Die bereits angefallenen Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Windparkbetreiber in Rechnung zu stellen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: