Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2012/011  

Betreff: Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet
a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16
b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
05.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für das Gebiet „zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet

a) "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16

b) "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4“

soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 aufgehoben werden.

 

Das Ziel einer besseren Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Windenergieanlagen ist mit der Neugenehmigung gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG vom 10.07.2012 durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erreicht und muss nicht mehr zwingend mit einen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.

 


Beschlussvorschlag:

1.      Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hasenkrug

für das Gebiet „zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Gebiet

a)      "Langenhorn, östlich der Bahn, westlich der Bahnstromleitung", Gemarkung Hasenkrug, Flur 1, Flurstücke 9 und 16

b)      "Heidkoppel / Krambecksmoor; östlich der Heidestraße - zwischen Heidestraße und Gemeindegrenze", Gemarkung Hasenkrug, Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3 und 4“.

 

2.      Die bereits angefallenen Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Windparkbetreiber in Rechnung zu stellen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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