Vorlage - VO/01/2015/080
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1. für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen“ |
nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1. der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Armstedt am 28.09.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
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Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 28.09.2015, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Armstedt
die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1. der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Verlängerung der Straße Am Würen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen aufgrund der evtl. geänderten Gegebenheiten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: