Vorlage - VO/09/2015/063
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Sachverhalt:
Die Kalkulation der Abwassergebühr berücksichtigt zu den laufenden Kosten 1/3 (22.100 €) an Reparaturkosten und Abschreibungserlöse für Neuinvestitionen von 8.100 € (2% von 403.800 €) im Zuge der Kanalsanierung. Eine Entlastung der Gebühr erfolgt u. a. durch bereits abgeschriebenes Anlagevermögen und durch den zeitlichen Wegfall (ca. 3 Jahre) der Rückstellung für die Klärteichentschlammung.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag von Bürgermeister Lembcke beschließt die Gemeindevertretung die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung) – Wortlaut: siehe Anlage -.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung Fuhlendorf (307 KB) |