Vorlage - VO/02/2015/112
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 n GO (Gemeindeordnung) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Ausschuss zu prüfen. Im Anschluss wird die Eröffnungsbilanz mit Anhang , Forderungsspiegel, Verbindlichkeitsspiegel und Anlagenspiegel in der Gemeindevertretung öffentlich beraten und beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die vorgelegte Eröffnungsbilanz nebst Anlagen mit Stichtag 01.01.2014.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EÖB 02 Bimöhlen (20 KB) | ||||
2 | EÖB 02-Bimöhlen - Anhang (68 KB) | (166 KB) | |||
3 | Forderungsspiegel 02 (8 KB) | ||||
4 | Verbindlichkeitsspiegel 02 (9 KB) | ||||
5 | 02 - Anlagenspiegel PDF (26 KB) |