Vorlage - VO/16/2012/021
|
|
Sachverhalt:
Da sich in den letzten 30 Jahren Rechtsgrundlagen (§§ 11(3), 14 und22(2) verändert haben, ist die Wasserversorgungssatzung zu überarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag von beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) Wortlaut: siehe Anlage -.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wasserversorgungssatzung 2012 (37 KB) | (128 KB) |