Vorlage - VO/10/2015/073
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung 2016 pdf (9 KB) | ||||
2 | Erträge 2016 - Entwurf (16 KB) | (54 KB) | |||
3 | Aufwendungen 2016 - Entwurf (20 KB) | (71 KB) | |||
4 | Auszahlungen für Investitionen 2016 - Entwurf (13 KB) | (46 KB) | |||
5 | Produktplan 2016 pdf (79 KB) |