Vorlage - VO/09/2015/073
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 n GO (Gemeindeordnung) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Ausschuss zu prüfen. Im Anschluss wird die Eröffnungsbilanz mit Anhang , Forderungsspiegel, Verbindlichkeitsspiegel und Anlagenspiegel in der Gemeindevertretung öffentlich beraten und beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Nach einer Aussprache wird die vorgelegte Eröffnungsbilanz nebst Anlagen mit Stichtag 01.01.2014 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EÖB 09 Fuhlendorf PDF (20 KB) | ||||
2 | EÖB 09-Anhang Fuhlendorf (69 KB) | (164 KB) | |||
3 | 09 - Forderungsspiegel PDF (8 KB) | ||||
4 | 09 - Verbindlichkeitsspiegel PDF (9 KB) | ||||
5 | 09 - Anlagenspiegel PDF (26 KB) |