Vorlage - VO/16/2015/269
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Sachverhalt:
Für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet Waldkindergarten wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch den PUMA zu werten.
Sollten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die am 07.01.2016 stattfand, weitere Einwendungen vorgebracht worden sein, so wären diese hier mit aufzuführen und zu werten.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss
zur
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Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Waldkindergarten“/ |
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wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung am 07.01.2016 werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 07.01.2016 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Gemeinde Bimöhlen | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | |
Gemeinde Wiemersdorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | |
Gemeinde Hardebek | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | |
Forstbehörde (Über Beteiligungs-verfahren Kreis)
| Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. | |
Amt Mittelholstein für die Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt (Über Beteiligungs-verfahren Kreis)
| Weder Anregungen noch Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | |
Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen (über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg) | Keine Anregungen | Keine Abwägung erforderlich. | |
Stadt Neumünster (über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg)
| Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbar-Gemeinde sind zum Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorzutragen | Keine Abwägung erforderlich. | |
Kreis Segeberg Kreisplanung Frau Hansen
Az. 61.00.7 | Fachabteilung Tiefbau: Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | |
Fachabteilung Bauaufsicht: Bauordnungsrechtlich keine Bedenken. Es ist die Brandschutzdienststelle zu beteiligen (Feuerwehrzufahrt) | Die Brandschutzdienststelle wird bezüglich der Feuerwehrzufahrt beteiligt. | ||
Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Kreisplanung: Keine Anregung | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Denkmalschutzbehörde: keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Naturschutzbehörde:
Grundsätzlich werden aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, sofern keine flächigen Baum- oder Gehölzentnahmen für die neue Nutzung erforderlich sind und der Charakter des Waldes im Rahmen der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt. Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht im Entwicklungsteil für den Änderungsbereich den Umbau des Nadelholzbestandes in Laubgehölze vor.
| Abwägung: | ||
Fachabteilung Naturschutzbehörde:
Archäologischer Denkmalschutz Auf die geschützten archäologischen Denkmäler im Umfeld des Änderungsbereiches/ auf den angrenzenden Flächen wird hingewiesen. | Abwägung | ||
Fachabteilung Wasser – Boden – Abfall- Schutzbehörde SG Abwasser: keine Bedenken SG Gewässer: keine Bedenken SG Boden: keine Bedenken SG Grundwasser: keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz: keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Sozialplanung: Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. | ||
Fachabteilung Verkehrsbehörde: keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
kontrollieren
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: