Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2015/269  

Betreff: 18. Änderung Flächennutzungsplan:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Waldkindergarten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
26.01.2016 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet Waldkindergarten wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch den PUMA zu werten.

 

Sollten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die am 07.01.2016 stattfand, weitere Einwendungen vorgebracht worden sein, so wären diese hier mit aufzuführen und zu werten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss

zur

 

Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Waldkindergarten“/

 

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung am 07.01.2016  werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 07.01.2016 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

05.11.2015

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

05.11.2015

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

05.11.2015

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Forstbehörde

(Über Beteiligungs-verfahren Kreis)

 

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Amt Mittelholstein für die Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt (Über Beteiligungs-verfahren Kreis)

 

Weder Anregungen noch Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen (über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg)

Keine Anregungen

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Stadt Neumünster

(über Beteiligungs-verfahren Kreis Segeberg)

 

 

 

Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbar-Gemeinde sind zum Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorzutragen

Keine Abwägung erforderlich.

23.11.2015

Kreis Segeberg

Kreisplanung

Frau Hansen

 

Az. 61.00.7

Fachabteilung Tiefbau:

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Bauaufsicht:

Bauordnungsrechtlich keine Bedenken. Es ist die Brandschutzdienststelle zu beteiligen (Feuerwehrzufahrt)

Die Brandschutzdienststelle wird bezüglich der Feuerwehrzufahrt beteiligt.

Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Kreisplanung:

Keine Anregung

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Denkmalschutzbehörde: keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Naturschutzbehörde:

 

Grundsätzlich werden aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, sofern keine flächigen Baum- oder Gehölzentnahmen für die neue Nutzung erforderlich sind und der Charakter des Waldes im Rahmen der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt.

Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht im Entwicklungsteil für den Änderungsbereich den Umbau des Nadelholzbestandes in Laubgehölze vor.

 

Abwägung:

Fachabteilung Naturschutzbehörde:

 

Archäologischer Denkmalschutz

Auf die geschützten archäologischen Denkmäler im Umfeld des Änderungsbereiches/ auf den angrenzenden Flächen wird hingewiesen.

Abwägung

Fachabteilung Wasser – Boden – Abfall- Schutzbehörde

SG Abwasser: keine Bedenken

SG Gewässer: keine Bedenken

SG Boden: keine Bedenken

SG Grundwasser: keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz: keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Sozialplanung:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Fachabteilung Verkehrsbehörde: keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

kontrollieren

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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