Vorlage - VO/11/2015/088
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 n GO (Gemeindeordnung) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Ausschuss zu prüfen. Im Anschluss wird die Eröffnungsbilanz mit Anhang , Forderungsspiegel, Verbindlichkeitsspiegel und Anlagenspiegel in der Gemeindevertretung öffentlich beraten und beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Nach einer Aussprache wird die vorgelegte Eröffnungsbilanz nebst Anlagen mit Stichtag 01.01.2014 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EÖB 11 Hasenkrug PDF (20 KB) | ||||
2 | EÖB 11 Hasenkrug Anhang (68 KB) | (164 KB) | |||
3 | 11 - Forderungsspiegel PDF (8 KB) | ||||
4 | 11 - Verbindlichkeitspiegel PDF (9 KB) | ||||
5 | 11 - Anlagenspiegel PDF (236 KB) |