Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/273  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
26.01.2016 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. Für das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zur Deckung des bestehenden Bedarfs von bis zu 26 Flüchtlingen / Asylbewerbern

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“, Holsteiner Courier und Kieler Nachrichten einzuladen ist.

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad und andere bitte mitteilen

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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