Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/276  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Vorberatung
26.01.2016 
11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
09.03.2016 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am

 

Beschlussvorschlag:

Abschließender Beschluss über

 

die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule

 

 

der Gemeinde Großenaspe

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
    der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule
     


abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 26.01.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe vom , TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule

 

den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

  1. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

 

Jahr/Sitzungs-Nr. + TOP

zu erledigen durch

zu erledigen bis

Rückmeldung an

Anmerkungen

 

Amt

 

 

 

 

 

Die Anregungen werden noch in die Tabelle eingetragen und ein Abwägungsvorschlag vorbereitet. Dies ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Sitzungseinladung nicht mehr zu schaffen gewesen.

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

C:\Users\USCHEU~1.009\AppData\Local\Temp\17\ccdms\C5_769A.docx

Stand 06.02.2017, 11:03 Uhr


Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am

 

 

 

C:\Users\USCHEU~1.009\AppData\Local\Temp\17\ccdms\C5_769A.docx

Stand 06.02.2017, 11:03 Uhr


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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