Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/10/2016/076  

Betreff: Satzungsbeschlussbeschluss über die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hardebek Entscheidung
21.03.2016 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschlussbeschluss/ über

 

Die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

Der Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hardebek am 21.03.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hardebek vom 21.03.2016, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hardebek

Die Satzung der Gemeinde Hardebek, Kreis Segeberg, über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) zur Abrundung (§34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich "östlich der Schulstraße"


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss der Ortslagensatzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund der evtl. geänderten Gegebenheiten

 

 

Jahr/Sitzungs-Nr. + TOP

zu erledigen durch

zu erledigen bis

Rückmeldung an

Anmerkungen

 

Amt

 

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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