Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2012/003  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Ausschuss M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
09.10.2012 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2012-09-25 Auszug aus dem Kataster  
2012-09-25 Lageplan M1:1000  
2012-09-25 Lageplan Skizze  

Sachverhalt:

Anlässlich der geplanten Erweiterung des Hundehotels beantragt der Vorhabenträger die Änderung des Flächennutzungsplanes. Da es sich um ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, ist seitens der Gemeinde Großenaspe der gewünschte Bereich in ein Sondergebiet Hundeschule umzuwandeln.

Die Erweiterung beläuft sich auf ca. 8.000 qm wobei kurzfristig 4.000-5.000 qm umgesetzt werden sollen. Der Rest soll als mögliche langfristige Erweiterungsoption verbleiben. Geplant ist eine Anlage von ca. 50 Hundezwingern und mehreren kleinen und 4 großen Ausläufen.

 

Die Planungskosten von ca. 2.500,- € trägt der Vorhabenträger.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 14. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Erweiterung des bestehenden Standortes des Tierhotels und der Hundeschule.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-09-25 Auszug aus dem Kataster (473 KB)      
Anlage 2 2 2012-09-25 Lageplan M1:1000 (411 KB)      
Anlage 3 3 2012-09-25 Lageplan Skizze (1672 KB)      
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