Vorlage - VO/02/2016/122
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst.
Für die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden.
Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.
- Die Entwürfe
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
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An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: