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Vorlage - VO/02/2016/122  

Betreff: Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
07.03.2016 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

 

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst.

Für die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden.

Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.

 

 

  1. Die Entwürfe

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“, des Textes Teil B und der Begründung

 

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

_________________________

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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