Vorlage - VO/13/2016/050
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der/die Bürgermeister/in jährlich einen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme von Spenden gemäß anliegender Aufstellung für das Kalenderjahr 2015 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Spendenübersicht 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenübersicht 2015 (2746 KB) | (46 KB) |