Vorlage - VO/13/2016/052
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Sachverhalt:
Die Ernennung des Wehrführers Gerhard Eggert läuft am 03.05.2016 ab. Daher fand am 05.02.2016 eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heidmoor statt, in der Herr Gerhard Eggert wiedergewählt wurde. Gemäß § 11 Abs. 4 Brandschutzgesetz ist eine Wiederwahl möglich im Falle der Vollendung des 61. Lebensjahres, allerdings endet die Amtszeit spätestens mit Ablauf des Jahres, in dem das 67. vollendet wird. Herr Gerhard Eggert ist am 18.09.1951 geboren, vollendet am 18.09.2018 das 67. Lebensjahr, somit endet seine Amtszeit am 31.12.2018. .
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der während der Mitgliederversammlung am 05.02.2016 der Freiwilligen Feuerwehr Heidmoor durchgeführten Wahl bestätigt die Gemeindevertretung die Wiederwahl des Herrn Gerhard Eggert zum Wehrführer mit Wirkung vom 04.05.2016. Gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 4 endet die Amtszeit mit Ablauf des Jahres, in dem Herr Eggert das 67. Lebensjahr vollendet, somit am 31.12.2018.
Herr Bürgermeister Menken nimmt die Ernennung des Herrn Gerhard Eggert zum Wehrführer für die Zeit vom 04.05.2016 bis 31.12.2018 vor und verliest die Niederschrift über die Vereidigung. Anschließend händigt Herr Bürgermeister Menken die Ernennungsurkunde aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-02-05 Wahlniederschrift Wehrführerwahl Eggert (43 KB) |