Vorlage - VO/01/2016/100
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Sachverhalt:
Durch die Ausweisung des Bebauungsplanes 1 – 1. Änderung „Verlängerung der Straße „Am Würen““ soll zukünftig Privatgrund als Gemeindestraße für die Öffentlichkeit genutzt werden. Gem. des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein müssen die Straßenteile der Öffentlichkeit gewidmet werden.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Armstedt, Flur 6, Flurstücke Trennstücke aus 3/16 u. 3/17 (genaue Lage siehe Anlage) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Am Würen“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Abstimmungsergebnis:
____ dafür___ dagegen ___ enthalten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-03-10 Lageplan Widmung Verlängerung "Am Würen" Armstedt (509 KB) |