Vorlage - VO/01/2016/103
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Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung des Brandschutzgesetzes vom 15.12.2014 mit Wirkung vom 01.01.2015 sind die Satzungen aller Freiwilligen Feuerwehren sowie die Bestimmungen Jugendabteilungen und sofern eine Verwaltungsabteilung gegründet werden soll, auch die Bestimmungen über eine Verwaltungsabteilung gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 27.11.2015 anzupassen. Die Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren sind den vom Innenministerium erarbeiteten Mustersatzungen sowie den Bestimmungen über die Jugendabteilung, und sofern vorhanden auch der Kinderabteilung und Verwaltungsabteilung, entsprechend anzupassen und möglichst bis zum 31.03.2016 zu beschließen. Die Mitgliederversammlung hat am 07.03.2016 während der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt die Satzung sowie die Bestimmungen der Jugendabteilung erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt vom 07.03.2016 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-03-07 Satzung FF Armstedt (453 KB) | ||||
2 | 2016-03-07 Bestimmungen Jugendabteilung FF Armstedt (165 KB) |