Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/09/2016/077  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld" hier Teilbereich "Private Grünfläche im Osterfeld und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Fuhlendorf Entscheidung
29.03.2016 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2016-03-17 9 B2 3Ä Skizze 17-3-16  

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan


  1.  

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und Südlich der Straße Osterfeld hier Teilbereich "Private Grünfläche und südliche Erweiterung des Gewerbegebietes“ soll wie folgt geändert werden:

Vorbereitung der Expansion eines ansässigen Gewerbebetriebes (südliche Erweiterung) und Vorbereitung der Bebauungsmöglichkeit auf einem Teil der bisherigen privaten Grünfläche

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
     
  2. Es muss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Fuhlendorf. Die Kosten der Erschließung und der Ausgleichsfläche sind noch zu klären.


     

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-03-17 9 B2 3Ä Skizze 17-3-16 (82 KB)      
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