Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2016/115  

Betreff: Wahl einerSchiedsfrau/eines Schiedsmannes sowie einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
11.04.2016 
9. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 Die Wahlzeit des Schiedsmannes, Herrn Hans-Joachim Mohr, Hitzhusen, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herrn Jochen Albertsen, Bimöhlen, läuft am 02. Mai 2016 ab. Herr Hans-Joachim Mohr steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung; Herr Jochen Albertsen steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Gemäß § 2 der Schiedsordnung sind in das Schiedsamt Personen zu berufen,

  1. die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch)
  2. das 30. Lebensjahr vollendet haben
  3. in einer amtsangehörigen Gemeinde des Schiedsamtsbezirkes wohnen

 


Beschlussvorschlag:

Die Wahlzeit des Schiedsmannes, Herrn Hans-Joachim Mohr, Hitzhusen, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herrn Jochen Albertsen, Bimöhlen, läuft am 02. Mai 2016 ab. Für die vorzunehmende Neuwahl erfolgte am 10.03.2016 eine Bekanntmachung über die anstehende Wahl der Schiedsfrau/des Schiedsmannes sowie der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes mit der Bitte um Einreichung der Bewerbungen interessierter Personen bis zum 31.03.2016. Der bisherige Schiedsmann, Herr Hans-Joachim Mohr, steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung; der stellvertretende Schiedsmann, Herr Jochen Albertsen, steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt für die aus mehreren amtsangehörigen Gemeinden zusammengesetzten Schiedsamtsbezirke gemäß § 3 der Schiedsordnung durch den Amtsausschuss. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts.

Aufgrund der durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten Neuausschreibung und der eingegangenen Bewerbungen entscheidet der Amtsausschuss nunmehr, Herrn/Frau …… zur Schiedsfrau/zum Schiedsmann sowie Herrn/Frau …. zur stellvertretenden Schiedsfrau/zum stellvertretenden Schiedsmann zu wählen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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