Vorlage - VO/20/2016/116
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Sachverhalt:
Herr Boyens hatte in der Sitzung des Finanzausschusses des Amtes vom 22.02.2016 unter TOP 7 f) beantragt, dass die den Gemeinden durch die Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien entstehenden Mehraufwendungen für den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen nicht alleine aufgebürdet werden dürften; vielmehr wäre es aus seiner Sicht gerechter, wenn diese Mehraufwendungen aus dem Amtshaushalt finanziert und somit alle amtsangehörigen Gemeinden hieran beteiligt wären.
Zwischenzeitlich wohnen 58 Kinder von Zuwanderern im Amtsbereich (Stand 31.03.2016). Sie wohnen in
Hagen 3
Hitzhusen 3
Weddelbrook 9
Wiemerdorf 12
Fuhlendorf 2
Hardebek 4
Großenaspe 25
Von diesen Kindern sind 21 im Kindergartenalter und 35 Kinder / Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren im schulpflichtigen Alter.
Die durchschnittlichen Kosten für Flüchtlingskinder betragen:
- Kita-Plätze 2.400,-- € x 21 Kinder= 50.400,-- €
- Schulkostenbeiträge 1.850,-- € x 35 Kinder= 64.750,-- €
mithin voraussichtliche Gesamtaufwendungen= 115.150,-- €
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt im Rahmen eines amtsweiten Solidarprinzips die für Flüchtlingskinder entstehenden Kosten für den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten direkt aus dem Amtshaushalt zu zahlen.
Die Finanzierung erfolgt über die Amtsumlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Umfang des Besuches von Kindertagesstätten und Schulen ist bei ca. 58 Kindern mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 115.000,-- € jährlich zu rechnen.
Anlage/n: