Vorlage - VO/01/2016/110
|
|
Sachverhalt:
Nachdem der Kreis Segeberg mit Bescheid vom 14.09.2015 seinen Bewilligungsbescheid vom 13.01.2010 über die Gewährung einer Zuweisung für die Anschaffung eines Staffellöschfahrzeuges 10/6 widerrufen und hiermit gleichzeitig die Rückzahlung der Zuweisung in Höhe von 27.500,-- € zzgl. 3.405,84 € entgangener Zinsen gefordert hatte, hatte die Gemeinde über Herrn Rechtsanwalt Dr. Schellenberg / Frau Dr. Frese, Hamburg, mit Schreiben vom 15.10.2015 Widerspruch eingelegt. Mit Widerspruchsbescheid vom 24.03.2016 hat der Kreis den eingelegten Widerspruch vollumfänglich zurückgewiesen. Aus Sicht der Gemeinde ist zu entscheiden, ob innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben ist. In dieser Hinsicht wurde von Frau Bürgermeisterin Horstmann gegenüber der Anwaltskanzlei bereits der Auftrag für die Klageeinreichung gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die in Auftrag gegebene Klageeinreichung gegen den Widerspruchsbescheid des Kreises Segeberg vom 24.03.2016 zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: