Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2016/094  

Betreff: Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Kreises Segeberg betreffend der Aufforderung zur Rückzahlung von Zuweisungsmitteln aus der Feuerschutzsteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
28.04.2016 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nachdem der Kreis Segeberg mit Bescheid vom 14.09.2015 seinen Bewilligungsbescheid vom 07.11.2007 über die Gewährung einer Zuweisung für die Anschaffung eines Löschfahrzeuges 10/6 widerrufen und hiermit gleichzeitig die Rückzahlung der Zuweisung in Höhe von 48.227,46 € zzgl. 10.215,42 € entgangener Zinsen gefordert hatte, hatte die Gemeinde über Herrn Rechtsanwalt Dr. Schellenberg / Frau Dr. Frese, Hamburg, mit Schreiben vom 15.10.2015 Widerspruch eingelegt. Mit Widerspruchsbescheid vom 24.03.2016 hat der Kreis den eingelegten Widerspruch vollumfänglich zurückgewiesen. Aus Sicht der Gemeinde ist zu entscheiden, ob innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben ist. In dieser Hinsicht wurde von Herrn Bürgermeister Aszmoneit gegenüber der Anwaltskanzlei bereits der Auftrag für die Klageeinreichung gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in Auftrag gegebene Klageeinreichung gegen den Widerspruchsbescheid des Kreises Segeberg vom 24.03.2016 zu genehmigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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