Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/293  

Betreff: F 16 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.05.2016 
12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder"

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.05.2016 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

01.06.2015

Az.: 2015-0815

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

(Abt. 3, SG 2332 Kampfmittelräumdienst

Überprüfung – Diekstücken Fl. 13, Flst. 113 (gem. mitgeliefertem Plan) in Großenaspe – auf Kriegsaltlasten:

 

Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder können wir auf dem benannten Flurstück keine Einwirkungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter, Zerstörungen) feststellen.

Munitionsfunde in diesem Bereich sind dem Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.

Bei dem o.a. Flurstück handelt es sich folglich um keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die durchzuführenden Arbeiten bestehen somit aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich auszuschließen sind (siehe beigefügtes Merkblatt). Dieser Hinweis steht nicht im Widerspruch zur grundsätzlichen Freigabe beabsichtiger Bauarbeiten.

 

Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein wird auf Grundlage von Kriegsluftbildern durchgeführt, welche von den ehemaligen Alliierten erworben werden. Durch den stetigen Zukauf weiterer Kriegsluftbilder und weitere Fortschritte der Auswertetechniken können ggf. zusätzliche Erkenntnisse zu kampfmittelbelasteten Flächen gewonnen werden. Aus diesem Grund ist die Gültigkeit der vorliegenden Auskunft auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Nach Fristablauf ist bei Bauplanungen für die angefragte Fläche eine erneute Auskunfteinholung zur Kampfmittelbelastung bei der hiesigen Dienststelle erforderlich.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Dieses Schreiben ist bei beabsichtigten Bauarbeiten zumindest in Kopie mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.

Die visuelle Überprüfung wird zur Kenntnis genommen.

 

Bei Zufallsfunden während der Bauarbeiten wird entsprechend verfahren.

 

Sofern die Bauarbeiten länger als 5 Jahre dauern sollten (Bescheid LKA 01.06.2015 bis 31.05.2020) wäre vom Bauherrn eine erneute Überprüfung zu beantragen.

31.03.2016

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

24.03.2016

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

24.03.2016

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

Az.:

Weitere Einwendungen lagen bis zum 14.04.2016 14:47 Uhr nicht vor.

Die Sitzung PUMA ist am 30.03.2016 für den 12.05.2016 terminiert worden.

Die Tagesordnungspunkte müssen bis zum 26.04.2016 im Allris-Sitzungsprogramm eingestellt sein, damit sie als Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung stehen.

Die Auslegung dieser Planunterlagen erfolgt jedoch im Zeitraum bis 06.05.2016, so dass auch bis dahin noch Einwendungen eingehen können.

Die TöB sind am 18.03.2016 angeschrieben worden und um Stellungnahme gebeten worden. Hier ist als Frist 28.04.2016 angegeben worden. Mit dem Eingang der Stellungnahmen ist also bis zum Ende der ersten Mai-Woche zu rechnen.

Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass die vollständigen Einwendungen bis 26.04.2016 im Allris eingearbeitet sind.

Mit den kompletten Einwendungen incl. Abwägungsvorschlag ist somit erst zur Sitzung am 12.05.2016 zu rechnen.

Hierauf hat Frau Scheunemann bereits bei Terminfindung hingewiesen, die Vorgehensweise wurde daraufhin so besprochen.

 

Az.:

 

 

 

Az.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Achtung, diesen Text in Allris übernehmen, aber vorher mit Bürgermeister klären, wer befangen ist oder sein könnte

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Karl-Friedrich Ulrich (GV)

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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