Vorlage - VO/11/2016/096
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Sachverhalt:
Durch die Ausweisung des Bebauungsplanes 9 „Jedkamp““ soll zukünftig Privatgrund als Gemeindestraße für die Öffentlichkeit genutzt werden. Gem. des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein müssen die Straßenteile der Öffentlichkeit gewidmet werden.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Hasenkrug, Flur 4, Flurstücke Trennstücke aus 3/27 u. 38 (genaue Lage siehe Anlage, gelbe Fläche (Straße) und braune Fläche (Fußweg)) als Straße bzw. als selbständiger Geh- u. Radweg für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Lohweg“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Der vorstehende selbständige Fußweg wird als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkte öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Die Bekanntmachung soll erst erfolgen, wenn die Erschließung der Straße
fertiggestellt wurde.
Abstimmungsergebnis:
____ dafür___ dagegen ___ enthalten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-04-14 Beschlussvorschlag Widmung Verlängerung "Lohweg" Hasenkrug (23 KB) | (45 KB) | |||
2 | 2016-04-14 Lageplan Widmung Verlängerung "Lohweg" Hasenkrug (381 KB) | ||||
3 | 2016-04-14 aktuelle Flurkarte wg. Flurstücksbezeichnung Widmung Verlängerung "Lohweg" Hasenkrug (26 KB) | ||||
4 | Auszug §§ 3-6 aus dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (66 KB) |