Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/294  

Betreff: B 21 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.05.2016 
12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 07.01.2016 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde mit Schreiben vom 21.03.2016 initiiert, die TöB wurden gebeten, ihre Stellungnahme innerhalb eines Monats abzugeben.

Auf der PUMA Sitzung vom 12.05.2016 soll über die Einwendungen beraten und durch Abwägung beschlossen werden.

 

Bei Erstellung der Beschlussvorlage lagen noch nicht alle Einwendungen vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss zur

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.05.2016 wie folgt abgewogen:

 

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

29.10.2014,

Az StK 323/Großenaspe F16Ä, B21

Ministerpräsident, Staatskanzlei , Landesplanungsbehörde

Frau Leibauer

 

„….“ – es verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von 39 Wohneinheiten

Die Zahl der geplanten Bauplätze wurde reduziert. Es sollen nach dem heutigen Stand der Planung 36 zusätzliche Bauplätze entstehen.

 

 

Aus Sicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht werden ergänzend folgende Hinweise gegeben:

  1. Im Hinblick auf den im § 1 Abs. 5 BauGB betonten Vorrang der Innenentwicklung ist die Gemeinde gefordert, gem. §1a Abs. 2 BauGB Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung vorzunehmen und Ihrer Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen. Die Begründung zum Bauleitplan ist daher regelmäßig um entsprechende Ausführungen zu ergänzen. Aus den bisherigen Darlegungen wird deutlich, dass z.B. im B-Plan Nr. 8 noch 8 Grundstücke zur Verfügung stehen, die sofort bebaut werden könnten. Sie werden allerdings nicht umgesetzt, da sie im Privatbesitz sind. Die Gemeinde sollte daher darlegen, wie die Umsetzung der neu geplanten Flächen sichergestellt werden soll.

Die Gemeinde ist selber Grundstückseigentümern eines Teils des Baugebietes, insofern wird die Gemeinde beim Verkauf der Bauplätze auf eine Bauverpflichtung achten.

Für den Teil des Baugebietes, der nicht im Eigentum der Gemeinde steht, wird die Gemeinde durch vertragliche Verpflichtung die Bauverpflichtung in vorgegebener Zeit regeln.

 

 

 

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht :
2. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens sind nachvollziehbar in die Begründung aufzunehmen (wieviel dB (A) auf welchen Flächen).

Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens werden in der Begründung nachvollziehbar aufgenommen (wieviel dB (A) auf welchen Flächen).

 

01.06.2015

Az.: 2015-0815

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

(Abt. 3, SG 2332 Kampfmittelräumdienst

Überprüfung – Diekstücken Fl. 13, Flst. 113 (gem. mitgeliefertem Plan) in Großenaspe – auf Kriegsaltlasten:

 

Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder können wir auf dem benannten Flurstück keine Einwirkungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter, Zerstörungen) feststellen.

Munitionsfunde in diesem Bereich sind dem Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.

Bei dem o.a. Flurstück handelt es sich folglich um keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die durchzuführenden Arbeiten bestehen somit aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich auszuschließen sind (siehe beigefügtes Merkblatt). Dieser Hinweis steht nicht im Widerspruch zur grundsätzlichen Freigabe beabsichtiger Bauarbeiten.

 

Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein wird auf Grundlage von Kriegsluftbildern durchgeführt, welche von den ehemaligen Alliierten erworben werden. Durch den stetigen Zukauf weiterer Kriegsluftbilder und weitere Fortschritte der Auswertetechniken können ggf. zusätzliche Erkenntnisse zu kampfmittelbelasteten Flächen gewonnen werden. Aus diesem Grund ist die Gültigkeit der vorliegenden Auskunft auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Nach Fristablauf ist bei Bauplanungen für die angefragte Fläche eine erneute Auskunfteinholung zur Kampfmittelbelastung bei der hiesigen Dienststelle erforderlich.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Dieses Schreiben ist bei beabsichtigten Bauarbeiten zumindest in Kopie mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.

Die visuelle Überprüfung wird zur Kenntnis genommen.

 

Bei Zufallsfunden während der Bauarbeiten wird entsprechend verfahren.

 

Sofern die Bauarbeiten länger als 5 Jahre dauern sollten (Bescheid LKA 01.06.2015 bis 31.05.2020) wäre vom Bauherrn eine erneute Überprüfung zu beantragen.

31.03.2016

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

24.03.2016

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

24.03.2016

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

Az.:

Weitere Einwendungen lagen bis zum 14.04.2016 16:35 Uhr nicht vor.

Die Sitzung PUMA ist am 30.03.2016 für den 12.05.2016 terminiert worden.

Die Tagesordnungspunkte müssen bis zum 26.04.2016 im Allris-Sitzungsprogramm eingestellt sein, damit die als Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung stehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 07.01.2016 statt. Einwendungen wurden nicht geäußert.

Die TöB wurden mit Schreiben vom 21.03.2016 um die Stellungnahmen gebeten. Frist läuft hier noch bis Ende April, so dass auch bis dahin noch Einwendungen eingehen können.

Mit dem Eingang der Stellungnahmen ist also bis zum Ende der ersten Mai-Woche zu rechnen.

Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass die vollständigen Einwendungen bis 26.04.2016 im Allris eingearbeitet sind.

Mit den kompletten Einwendungen incl. Abwägungsvorschlag ist somit erst zur Sitzung am 12.05.2016 zu rechnen.

Hierauf hat Frau Scheunemann bereits bei Terminfindung hingewiesen, die Vorgehensweise wurde daraufhin so besprochen.

 

Az.:

 

 

 

Az.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Achtung, diesen Text in Allris übernehmen, aber vorher mit Bürgermeister klären, wer befangen ist oder sein könnte

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Karl-Friedrich Ulrich (GV)

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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