Vorlage - VO/16/2016/294
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Sachverhalt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 07.01.2016 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde mit Schreiben vom 21.03.2016 initiiert, die TöB wurden gebeten, ihre Stellungnahme innerhalb eines Monats abzugeben.
Auf der PUMA Sitzung vom 12.05.2016 soll über die Einwendungen beraten und durch Abwägung beschlossen werden.
Bei Erstellung der Beschlussvorlage lagen noch nicht alle Einwendungen vor.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.05.2016 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az StK 323/Großenaspe F16Ä, B21 | Ministerpräsident, Staatskanzlei , Landesplanungsbehörde Frau Leibauer
| „….“ – es verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von 39 Wohneinheiten | Die Zahl der geplanten Bauplätze wurde reduziert. Es sollen nach dem heutigen Stand der Planung 36 zusätzliche Bauplätze entstehen. |
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| Aus Sicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht werden ergänzend folgende Hinweise gegeben:
| Die Gemeinde ist selber Grundstückseigentümern eines Teils des Baugebietes, insofern wird die Gemeinde beim Verkauf der Bauplätze auf eine Bauverpflichtung achten. Für den Teil des Baugebietes, der nicht im Eigentum der Gemeinde steht, wird die Gemeinde durch vertragliche Verpflichtung die Bauverpflichtung in vorgegebener Zeit regeln.
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| Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht : | Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens werden in der Begründung nachvollziehbar aufgenommen (wieviel dB (A) auf welchen Flächen).
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Az.: 2015-0815 | Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Abt. 3, SG 2332 Kampfmittelräumdienst | Überprüfung – Diekstücken Fl. 13, Flst. 113 (gem. mitgeliefertem Plan) in Großenaspe – auf Kriegsaltlasten:
Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder können wir auf dem benannten Flurstück keine Einwirkungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter, Zerstörungen) feststellen. Munitionsfunde in diesem Bereich sind dem Kampfmittelräumdienst nicht bekannt. Bei dem o.a. Flurstück handelt es sich folglich um keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die durchzuführenden Arbeiten bestehen somit aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich auszuschließen sind (siehe beigefügtes Merkblatt). Dieser Hinweis steht nicht im Widerspruch zur grundsätzlichen Freigabe beabsichtiger Bauarbeiten.
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein wird auf Grundlage von Kriegsluftbildern durchgeführt, welche von den ehemaligen Alliierten erworben werden. Durch den stetigen Zukauf weiterer Kriegsluftbilder und weitere Fortschritte der Auswertetechniken können ggf. zusätzliche Erkenntnisse zu kampfmittelbelasteten Flächen gewonnen werden. Aus diesem Grund ist die Gültigkeit der vorliegenden Auskunft auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Nach Fristablauf ist bei Bauplanungen für die angefragte Fläche eine erneute Auskunfteinholung zur Kampfmittelbelastung bei der hiesigen Dienststelle erforderlich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dieses Schreiben ist bei beabsichtigten Bauarbeiten zumindest in Kopie mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. | Die visuelle Überprüfung wird zur Kenntnis genommen.
Bei Zufallsfunden während der Bauarbeiten wird entsprechend verfahren.
Sofern die Bauarbeiten länger als 5 Jahre dauern sollten (Bescheid LKA 01.06.2015 bis 31.05.2020) wäre vom Bauherrn eine erneute Überprüfung zu beantragen. |
Gemeinde Bimöhlen | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Wiemersdorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Hardebek | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Az.: | Weitere Einwendungen lagen bis zum 14.04.2016 16:35 Uhr nicht vor. Die Sitzung PUMA ist am 30.03.2016 für den 12.05.2016 terminiert worden. Die Tagesordnungspunkte müssen bis zum 26.04.2016 im Allris-Sitzungsprogramm eingestellt sein, damit die als Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung stehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 07.01.2016 statt. Einwendungen wurden nicht geäußert. Die TöB wurden mit Schreiben vom 21.03.2016 um die Stellungnahmen gebeten. Frist läuft hier noch bis Ende April, so dass auch bis dahin noch Einwendungen eingehen können. Mit dem Eingang der Stellungnahmen ist also bis zum Ende der ersten Mai-Woche zu rechnen. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass die vollständigen Einwendungen bis 26.04.2016 im Allris eingearbeitet sind. Mit den kompletten Einwendungen incl. Abwägungsvorschlag ist somit erst zur Sitzung am 12.05.2016 zu rechnen. Hierauf hat Frau Scheunemann bereits bei Terminfindung hingewiesen, die Vorgehensweise wurde daraufhin so besprochen.
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Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Achtung, diesen Text in Allris übernehmen, aber vorher mit Bürgermeister klären, wer befangen ist oder sein könnte
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Eggert Stölting (PuMA) und Karl-Friedrich Ulrich (GV)
Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: