Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/302  

Betreff: B 23 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 23 - für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.05.2016 
12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

 

für die Aufstellung des vorhabenbezogen  Bebauungsplanes Nr. 23 - für das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57

 

der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.02.2016 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

 

 

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Kreis Segeberg (Fachabteilungen Tiefbauamt, Bauaufsicht, vorbeugendem Brandschutz, Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall Schutzbehörde SG Abwasser, SG Gewässer)

-          LKA SH (Kampfmittelräumdienst)

-          SH Netz AG

-          Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (Landesplanung)

-           

abgegeben.

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am 05.12.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind

-          dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe (wenn vorhanden)
und

-          den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.

Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

 

NICHT IN ALLRIS REIN

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend: ________

 

 

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad und Arne Konrad

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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