Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/305  

Betreff: B 23 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.05.2016 
12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57

 

  1. Die Entwürfe

 

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 - der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57“, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

 

 

 

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad und Arne Konrad

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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