Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/306  

Betreff: B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.05.2016 
12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für das Gewerbegebiet in Großenaspe wurde der Bebauungsplan Nr. 3 mit inzwischen 6 Änderungen aufgestellt.

Eine weitere Änderung steht an, um den Bauwünschen der Gewerbetreibenden entgegenzukommen.

 

Der Bebauungsplan ist mit seinen vielen Änderungen inzwischen so unübersichtlich und schwer lesbar geworden. Mit der jetzigen 7. Änderung soll auch gleichzeitig eine komplette Zusammenstellung der bisherigen Änderungen in der neuen Planzeichnung wiederzufinden sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die Änderung eines Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 7. Änderung mit kompletter Überarbeitung für das Gebiet „Gewerbegebiet“ soll wie folgt geändert werden:
bitte vermerken
 

 

 

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.
     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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