Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2012/004  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
12.09.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeinde Großenaspe ist die Errichtung von 9 Windenergieanlagen geplant. Im Umfeld des Vorhabengebietes stehen bereits 16 WEA.

Um die jeweiligen Genehmigungsverfahren zeitlich möglichst nicht zu verzögern, hat bereits ein Scoping-Termin des geplanten Untersuchungsumfanges der Umweltverträglichkeits-studie stattgefunden. Das geplante Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im potenziellen Windeignungsgebiet Nr. 305 auf dem Gebiet der Gemeinden Wiemersdorf und Großenaspe wird zeitgleich angeschoben, auch wenn die Genehmigungsvoraussetzungen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Fortschreibung der Regionalpläne noch nicht vorliegen.

 

Seitens der Gemeinde Großenaspe wird gewünscht den Bebauungsplan Nr. 20 aufzustellen, um sich die Planungshoheit zu sichern.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Für das Gebiet „Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)“ wird der Bebauungsplan Nr. 20 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Städtebauliche Regelung der Standorte und die Detailregelung der Windenergieanlagen.

 

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.      Bürgermeister T. Klinger wird ermächtigt, ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden zu beauftragen.

 

 

Soweit Bürgermeister T. Klinger von Punkt 3 gebrauch macht, sind nachfolgende Aufgaben abzuarbeiten:

 

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

5.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“, in der „Segeberger Zeitung“, im „Holsteinischer Courier“ und den „Kieler Nachrichten“ einzuladen ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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