Vorlage - VO/04/2016/083
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Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 5.3 des vorliegenden Planungserlasses vom 02.02.2016 wird angeregt, dass die Gemeinden zur Wahrung ihrer Interessen sog. informelle Planungskonzepte erstellen. Insbesondere für Gemeinden, die bisher Windkraft abgelehnt hatten, wird es entscheidend darauf ankommen, der Landesplanung ausführliche Hinweise zur Berücksichtigung der im Planungserlass vom 23.06.2015 enthaltenen Abwägungskriterien für das Gemeindegebiet zu geben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird die Landesplanung nur durch Anwendung dieser Abwägungskriterien noch in der Lage sein, eine den Zielsetzungen der Gemeinde gleichkommende Berücksichtigung des Gemeindegebietes im Ergebnis zu erreichen.
In der am 11.04.2016 stattgefundenen öffentlichen Arbeitssitzung der Gemeindevertretung wurde unter Einbindung der anwesenden Bürger die im Entwurf vorliegende Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde anschließend per Rundschreiben sämtlichen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis gegeben und gleichzeitig wurde die Möglichkeit eröffnet, bis zum 01.05.2016 Anregungen und Änderungen zu den einzelnen Punkten abgeben zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die im Entwurf vorliegende Stellungnahme unter Einbeziehung der bis zum 01.05.2016 eingegangenen Anregungen und Änderungen. Diese ist bis zum 31.05.2016 an die Landesplanung zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: