Vorlage - VO/13/2016/056
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Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 24.03.2016 hat der Kreis Segeberg seinen Bewilligungsbescheid vom 13.01.2010 betreffend der Bewilligung einer Zuweisung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer für die Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 10/6) wegen vermeintlich vorliegender Vergaberechtsfehler widerrufen. Entsprechend werden neben der seinerzeit bewilligten Zuweisung in Höhe von 27.500 € Zinsen in Höhe von 5.634,75 € zurückgefordert.
Mit dieser 100%igen Rückforderung des Zuschusses ist die Gemeinde nicht einverstanden und hat deshalb innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist über das Anwaltsbüro Kanzlei Heuking-Lühr-Wojtek, Hamburg, Widerspruch eingelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt die fristgerechte Einlegung des Widerspruches durch die Kanzlei Heuking-Lühr-Wojtek, Hamburg, gegen den Widerruf des Bewilligungsbescheides vom 24.3.2016 des Kreises Segeberg über die Rückforderung einer Zuweisung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (StLF 10/6).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: