Vorlage - VO/11/2016/097
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 b i. V m. § 80 GO (Gemeindeordnung) wird die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Nachtragshaushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016.
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 pdf. (8 KB) | ||||
2 | HHANL 11-Nachtrag,2016 (196 KB) | (163 KB) | |||
3 | Nachtrag Produktplan 2016 pdf. (70 KB) | ||||
4 | Nachtrag Teilproduktplan 2016 pdf. (1127 KB) |