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Vorlage - VO/16/2016/313  

Betreff: F 16 - Abschließender Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße" der Gemeinde Großenaspe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.06.2016 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2016-05-12 18 01 01 Abwägungsbeschluss F16 Stand 12.05.2016 2000 Uhr pdf  

Sachverhalt:

Erläuterung: Der PUMA hat in der Sitzung am 12.05.2016 über die vorgebrachten Einwendungen beraten und beschlossen. Aus der Abwägung ergeben sich nun noch Nacharbeiten (Schallschutzgutachten und Pläne sind zu überarbeiten).

Die Gemeindevertretung kann jedoch trotzdem den endgültigen Beschluss fassen.

Der endgültige Beschluss ist Voraussetzung für das Genehmigungsverfahren.

Das Genehmigungsverfahren kann jedoch trotzdem erst begonnen werden, wenn die Punkte der Abwägung abgearbeitet sind.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Abschließender Beschluss über

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich

Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" ,

Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und

Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße

 

der Gemeinde Großenaspe

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes


der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich
Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" ,
Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und
Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße
 


abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.05.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe vom 12.05.2016, TOP  6

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" , Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder" und Gebiet 3: "Östlich der Schulstraße und nördlich der Kirchstraße

 

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-05-12 18 01 01 Abwägungsbeschluss F16 Stand 12.05.2016 2000 Uhr pdf (162 KB)      
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