Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/319  

Betreff: Genehmigung von bereits erteilten Aufträgen für Tiefbauarbeiten zum ersten Bauabschnitt zur K 111 (Bimöhler Straße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bianca Gerlach
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Gerlach, Bianca
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.06.2016 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für den o.g. Bauabschnitt wurden in den zurückliegenden Monaten neben dem Hauptauftrag bereits 3 Nachtragsvereinbarungen in Auftrag gegeben. Hierüber wurde teilweise in der Gemeindevertretung wie auch im Planungs- und Massnahmenausschuß stetig  informiert und entsprechende Beschlüsse gefaßt. Nach den Vorgaben der Hauptsatzung der Gemeinde sind aber letztendlich wegen der Auftragshöhe sämtliche Beschlüsse von der Gemeindevertretung zu treffen, was hiermit nachgeholt wird. Ein weiterer Hintergrund dieser nachträglichen Genehmigung ist, dass sich im Zuge des Bauvorhabens nicht vorhersehbare, zusätzliche Arbeiten ergeben haben, wie Neuverlegung Wasserleitung, Komplettausbau der Gehwege, völlige Erneuerung der Bordsteine, etc.. Weiter ergab sich im Zuge der Bauausführung, dass die ehemals geplante und ausgeschriebene Variante für die Sanierung der Abwasserleitung im Inliner-Verfahren sinnvollerweise durch die Kompletterneuerung der Leitung umgesetzt wurde. Hierdurch sind auf der einen Seite Mehrkosten (Nachträge 1-3) entstanden, die sich teilweise kostenmindernd duch den Wegfall von diversen Positionen  aus dem Hauptauftrag auswirken. Des Weiteren übernimmt der Kreis die Kosten für die Borsteinerneuerung auf der Radwegseite (Osten) in Beton. Die Gemeinde hat hier die Mehrkosten für die Granitausführung zu tragen. Dagegen sind die Kosten zur Bordsteinerneuerung auf der Westseite komplett von der Gemeinde zu übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt im Zuge des Ausbaus des ersten Bauabschnittes der K 111 folgende Auftragserteilungen an Fa. Depenbrock:

 

-          Hauptauftrag vom 24.08.2015581.566,16 € brutto

-          1. Nachtrag vom 15.02.2016  88.530,48 € brutto

-          2. Nachtrag vom 14.03.2016221.995,70 € brutto

-          3. Nachtrag vom 21.03.2016278.892,43 € brutto

Gesammtsumme         1.170.984,77 € brutto

 

 

Erläuterungen zum Nachtrag:

 

-          Nr. 1: Austausch maroder Bordsteine gegen Betonborde, Umlegung der Trinkwasserleitung sowie Niederschlagsabwasserrinne

-          Nr. 2: Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation

-          Nr. 3: Ausführung der Bordsteine in Granit anstatt in Beton sowie Pflasterung des Gehweges

 

Der TOP 8 aus der Gemeindevertretersitzung vom 07.12.2015 – Genehmigung von Nachträgen im Zuge des 1. Bauabschnittes zum Vollausbau der K 111 (Erneuerung Abwasserkanal, Verlegung einer Wasserleitung, Erneuerung von Bordsteinen) über die Gesammtsumme von 158.144,55 € brutto wird hiermit aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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