Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2016/119  

Betreff: B2 Teil 1 1.Ä - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a" - Bereich: " Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
25.07.2016 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung in der Zeit vom 13.05.2016 bis 17.06.2016. Einwendungen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht vorgebracht worden.

 

Die Beteiligung der TÖB für dieses Planverfahren lief seit 29.04.2016. Die Träger öffentlicher Belange sollen sich innerhalb eines Monats äußern. Evtl. Einwendungen gehen beim Planungsbüro des Kreises Segeberg ein. Der Eingang dieser möglichen Einwendungen ist abzuwarten. Einwendungen/Hinweise sind nur vom GPV Großenaspe-Wiemersdorf eingegangen.

Am 08.07.2016 habe ich nach weiteren Einwendungen gefragt, da sich auch beispielsweise der Kreis Segeberg mit den Fachabteilungen nicht geäußert hat. Die Einwendungen lagen bis 11.07.2016 nicht vor.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a

Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“

 

 

Zum Planverfahren wurden nachfolgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 25.07.2016 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

12.05.2016

Gemeinde Hagen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

22.05.2016

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

11.05.2016

Gemeinde Fuhlendorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

12.05.2016

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

12.05.2016

Gemeinde Hasenkrug

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Die Einwendungsfrist läuft bis 17.06.2016

Weitere Einwendungen sind bis zum 17.06.2016 noch nicht eingegangen.

Der Tagesordnungspunkt wird am 17.06.2016 schon mal im Allris Sitzungsprogramm eingepflegt, die Einwendungen werden nachgetragen.

Ute Scheunemann 17.06.2016

 

Am 21.06.2016 habe ich noch folgende Einwendung von Herrn Petersen, Kreisplanungsamt erhalten

15.6.2016

Gewässerpflegeverband  Großenaspe -Wiemersdorf

Keine Bedenken. Auf die Verbandssatzung- insbesondre § 6 – wird besonders hingewiesen

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Nachfrage beim Kreisplanungsamt nach weiteren Einwendungen 08.07.2016

Az.:

 

 

 

Az.:

 

 

 

Az.:

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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