Vorlage - VO/01/2016/119
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Sachverhalt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung in der Zeit vom 13.05.2016 bis 17.06.2016. Einwendungen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht vorgebracht worden.
Die Beteiligung der TÖB für dieses Planverfahren lief seit 29.04.2016. Die Träger öffentlicher Belange sollen sich innerhalb eines Monats äußern. Evtl. Einwendungen gehen beim Planungsbüro des Kreises Segeberg ein. Der Eingang dieser möglichen Einwendungen ist abzuwarten. Einwendungen/Hinweise sind nur vom GPV Großenaspe-Wiemersdorf eingegangen.
Am 08.07.2016 habe ich nach weiteren Einwendungen gefragt, da sich auch beispielsweise der Kreis Segeberg mit den Fachabteilungen nicht geäußert hat. Die Einwendungen lagen bis 11.07.2016 nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 1 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a
Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Bornhorn, Dorfstraße 41“
Zum Planverfahren wurden nachfolgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 25.07.2016 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Gemeinde Hagen | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Wiemersdorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Fuhlendorf | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Hardebek | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
Gemeinde Hasenkrug | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich | |
| Die Einwendungsfrist läuft bis 17.06.2016 Weitere Einwendungen sind bis zum 17.06.2016 noch nicht eingegangen. Der Tagesordnungspunkt wird am 17.06.2016 schon mal im Allris Sitzungsprogramm eingepflegt, die Einwendungen werden nachgetragen. Ute Scheunemann 17.06.2016
Am 21.06.2016 habe ich noch folgende Einwendung von Herrn Petersen, Kreisplanungsamt erhalten | ||
Gewässerpflegeverband Großenaspe -Wiemersdorf | Keine Bedenken. Auf die Verbandssatzung- insbesondre § 6 – wird besonders hingewiesen | Wird zur Kenntnis genommen. | |
| Nachfrage beim Kreisplanungsamt nach weiteren Einwendungen 08.07.2016 | ||
Az.: |
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Az.: |
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Az.: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: