Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2016/104  

Betreff: Ertüchtigung der Abwasservakuum- und pumpstation für die Gemeinden Hasenkrug/Hardebek
hier: Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
08.09.2016 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Vakuumpumpstation für das Abwasser der Gemeinden Hasenkrug und Hardebek wurde 1993 errichtet und muss durch neue Aggregate und dazugehörige E-Technik ertüchtigt werden. Die Arbeiten umfassen den Austausch der Drehkolbengebläse gegen Drehkolbenpumpen sowie deren komplette Verrohrung. Die im Zuge dieser Maßnahme mit vorgesehene Erneuerung der Vakuumpumpen musste zur Aufrechterhaltung der störungsfreien Abwasserableitung vorgezogen werden. Die Aufwendungen hierfür sind in den folgenden Kostenangaben nicht berücksichtigt, da sie nicht mehr Gegenstand der zu beauftragenden Ingenieurleistungen sind.

 

Für die erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß § 56 HOAI –Technische Ausrüstung-, wurde im Zusammenwirken mit der Ingenieurgesellschaft Siebert & Partner mbH aus Lübeck ein entsprechender Vertragsentwurf ausgearbeitet.

Die veranschlagten Netto-Baukosten betragen nach der vorliegenden Kostenberechnung (Stand 01.07.2016) rd. 72.000,00 € (= 85.680,00 € brutto). Hieraus ermittelt sich das Honorar für die Leitungsphasen 5-9 gemäß HOAI und dem erarbeitetem Vertragsentwurf zu 18.172,26 € (brutto). Die Gesamtkosten der Maßnahme (Bau- und Planungskosten) betragen somit rd. 103.852,26 € (brutto)

 

Die Kosten der Maßnahme werden nach Anteil der Einwohnergleichwerte auf die Gemeinden Hasenkrug und Hardebek umgelegt.

Für die Gemeinde Hasenkrug betragen die Planungskosten anteilig: 8.386,50 € (brutto)

Für die Gemeinde Hardebek  betragen die Planungskosten anteilig:       9.785,76 € (brutto)

 

Die Gesamtkosten (Planung und Bau) für die Gemeinde Hasenkrug betragen nach Kostenteilung 47.927,82 € (brutto); für die Gemeinde Hardebek 55.924,44 € (brutto).


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleitungen nach § 56 HOAI –Technische Ausrüstung- (Lph. 5-9) an die Ingenieurgesellschaft Siebert & Partner mbH aus Lübeck zu erteilen.


Finanzielle Auswirkungen:

anteilige Planungskosten für die Gemeinde Hasenkrug in Höhe von 8.386,50 € (brutto).


Anlage/n:

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