Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/331  

Betreff: Einrichtung einer 30 km/h-Zone zur Verkehrsberuhigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
06.10.2016 
13. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe zurückgestellt   
06.12.2016 
15. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
16puma Anlage Tempo 30-Zonen  

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2015 wurde festgelegt, dass folgende Straßen zu Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden sollen:

 

Gartenweg, Espenweg, Sonnenberg, Heckberg, Schulstraße (von Kirchstr. bis Alte Dorfstraße), Höpenredder, Haanenbarg, Johann-Hinrichs-Fehrs-Straße (wobei die Spielstraße in der „neuen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße verbleibt), Klaus-Groth-Straße, Beekhalf, Am Beek, Am Wischhoff

 

Im Umkehrschluss sollen nachstehende Straßen nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden:

 

Alte Dorfstraße, Bahnhofstraße, Hauptstraße und Diekstücken

 

Mit Schreiben vom 27.05.2016 wurden die Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg und die Polizeidirektion Segeberg um Stellungnahme zur Ausweisung der Tempo-30-Zonen gebeten.

 

Beide Behörden teilten mit, dass bei Sackgassen oder Teilabschnitten einer Straße ein Zonencharakter nicht gegeben ist, da eine Zone nicht einer Straße oder einem Streckenabschnitt einer Straße entspricht, sondern mindestens zwei Straßen umfasst. Vor diesem Hintergrund können weder die von den Kreisstraßen abgehenden Sackgassen, noch der Teil der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

 

In der Bahnhofstraße müsste das Teilstück von Alte Dorfstraße bis Höpenredder verlängert werden, dann könnte dieses Teilstück mit dem Haanenbarg und dem Gartenweg sowie dem Höpenredder als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

 

Die Teilbereiche Schulstraße (von Kirchstraße bis Alte Dorfstraße) können leider auch keine Berücksichtigung als Tempo-30-Zone finden. Dies wäre nur unter Einbeziehung der Hauptstraße in eine Tempo-30-Zone möglich.

 

Mit Anordnung vom 13.06.2016 wurde der Gartenweg, Espenweg, Sonnenberg und Heckberg bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

 

Daher ist nunmehr vom Planungs-und Maßnahmenausschuss zu beraten, ob weitere Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden sollen im Rahmen der aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16puma Anlage Tempo 30-Zonen (1584 KB)      
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