Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/333  

Betreff: B 21 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" - Empfehlung für die GV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
12.10.2016 
18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Vorberatung
06.10.2016 
13. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe des B21 liegen in der Zeit vom 15.08.-16.09.2016 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Über die eingegangenen Einwendungen hat der PUMA am 06.10.2016 unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

Sofern sich aus den Einwendungen eine Überarbeitung des B-Planes ergibt, muss die erneute Überarbeitung beschlossen werden.

Sofern die Einwendungen abgewogen werden und es im Grunde keine verfahrensverlängernde Überarbeitung des B-Plan-Entwurfes gibt, kann (durch die GV Großenaspe) der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Dieser Beschluss wird in der Sitzung des PUMA am 06.10.2016 vorbereitet.

 

 

Satzungsbeschlussbeschluss Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 06.10.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des PUMA Großenaspe

vom  06.10.2016, TOP 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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