Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2016/127  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Hadeler, Walther
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
17.11.2016 
11. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2016-09-27 Satzung Benutzungsgebühren Schlichtwhg. PDF-Dokument

Sachverhalt:

Es ist für die Schlichtwohnungen in der Unterkunft in Hardebek eine neue Kalkulation der Benutzungsgebühr durchgeführt worden. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahre 2003. Die Benutzungsgebühr verändert sich von 8,11 €/m³ ohne Stromkosten auf 7,88 €/m³ mit Stromkosten.   

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Amtsausschuss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land (Wortlaut siehe Anlage).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-09-27 Satzung Benutzungsgebühren Schlichtwhg. (33 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
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