Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2016/345  

Betreff: Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Planungsleistungen zum Neubau eines Radweges an der K 111 zwischen Großenaspe und Bimöhlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
12.10.2016 
18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Datum vom 13.03.2013 wurde der Grundsatzbeschluss zum Bau eines Radweges an der K 111 zwischen Großenaspe und Bimöhlen gefasst.

Dem Kreis Segeberg, als Straßenbaulastträger, liegt eine Förderzusage nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vor. Die Förderquote für die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit 70 % festgelegt. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Herstellungskosten des Radweges teilen sich Kreis und Gemeinde zu je 50 %.

Mit Beschluss vom 13.03.2013 wurde das Ingenieurbüro Jürgens & Bein aus Wahlstedt  mit den ersten anteiligen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-3) beauftragt.

Da noch in diesem Jahr eine Auftragserteilung für den Bau des Radweges erteilt werden soll, ist der Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Fortführung der Planung gemäß HOAI erforderlich. Der abzuschließende Ingenieurvertrag sieht den Vertragsabschluss über sämtliche Leistungsphasen (Lph. 1-9) nach HOAI vor.

Gemäß Angebot des Ing.büros Jürgens & Bein auf der Grundlage der HOAI, und der vorläufigen Kostenannahme in Höhe von netto 530.000,00 € ermittelt sich das vorläufig anzusetzende Planungshonorar für sämtliche Leistungsphasen (Lph. 1-9) zu insgesamt 53.614,78 (brutto). Das endgültige Honorar wird auf der Grundlage der einvernehmlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgestellten Kostenberechnung zum Bauentwurf ermittelt. Das bereits gezahlte Honorar für die Lph. 1-3 in Höhe von 9.520,00 € (brutto) wird auf das Gesamthonorar angerechnet. Somit verbleibt als Honorar für die weiterführenden Planungsleistungen ein Betrag von 44.094,78 € (brutto).


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ingenieurvertrag für die Planungsleistungen zum Neubau des Radweges an der K 111 zwischen Großenaspe und Bimöhlen an die Ingenieurgesellschaft mbH Jürgens & Bein aus Wahlstedt zu erteilen.

Das vorläufig ermittelte Honorar beträgt nach Abzug der bereits erfolgten Zahlungen 44.094,78 € (brutto).


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

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