Vorlage - VO/20/2016/133
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in dem Amtsausschuss öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch den Amtsausschuss bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HH-Satzung 2017 pdf (15 KB) | ||||
2 | Produktplan 2017 (207 KB) | ||||
3 | Amt Erträge 2017 (48 KB) | ||||
4 | Amt Aufwendungen 2017 (58 KB) | ||||
5 | Amt Auszahlungen für Investitionen 2017 (38 KB) |